Schlangenmachertreffen 2023

Nach dem sensationellen Erfolg des letztjährigen Schlangenmachertreffens haben wir uns entschlossen, das Treffen auch dieses Jahr vom 30.06.2023 bis zum 02.07.2023 wieder als „Selbstversorgertreffen“ auszurichten. Das bedeutet, wir werden euch einen Grill zur Verfügung stellen und es wird ein Zelt zum klönen geben. Bier bieten wir auf Spendenbasis an, um die Kosten dafür zu decken. Auch für sanitäre Anlagen ist natürlich gesorgt.

Alles, was ihr sonst noch braucht oder haben möchtet, müsst ihr bitte selbst mitbringen!

Der Unkostenbeitrag für das komplette Wochenende liegt bei 25 € pro Fahrzeug. Ihr könnt aber gerne schon am Donnerstag, den 29.06.2023 anreisen.

Das Treffen findet, wie bereits in den letzten Jahren, auf dem Gelände der Motorrad Freunde Iberg (MFI) statt. Ihr findet das MFI-Gelände in 38315 Hornburg an der Rimbecker Straße52°01’24.8″N / 10°36’04.2″E

Wir Schlangenmacher freuen uns ganz doll auf euch!

Arbeit zieht Arbeit nach sich…

…wusste schon Meister Röhrich. Eigentlich war der Plan ja, die Bremsanlage zu überholen.

Damit finge es an. So weit, so gut. Aber ihr wisst natürlich alle, wie so etwas dann weiter gehen kann. Liegt man erst einmal unter dem Auto, finden sich nach und nach immer mehr Baustellen, die abgearbeitet werden wollen. Nachdem wir dann mal die ersten Bleche entfernt hatten, wurde das ganze Ausmaß des Rostbefalls deutlich. Und das, obwohl ich alle Träger bei der ersten Restauration entrostet und versiegelt hatte und dazu noch die Bleche eingeklebt waren. Anscheinend ist doch Feuchtigkeit unter die Verklebung gedrungen. Zusammenfassend kann gesagt werden: kaum sind 20 Jahre vergangen, schon muss man wieder ran…

Der „Lange Thomas“ – auch bekannt als „Maler Gnadenlos“ – hat die Ganze Sache maßgeblich vorangetrieben und nun ist die ganze Karre erst einmal auseinander 🙂

Schlangenmachertreffen 2021 abgesagt

Abgewrackt

Seit gut eineinhalb Jahren müssen wir alle mit den Auswirkungen der „Corona-Verordnungen“ zurecht kommen. Die ändern sich aber häufig und sind nicht selten schwer zu durchschauen. So ist es nicht eben gerade leicht, selbst kleinere, private Veranstaltungen „regelkonform“ zu organisieren; von größeren Treffen ganz zu schweigen.


Selbstverständlich mussten auch bisher für sämtliche größere Treffen eine Reihe von Genehmigungen eingeholt werden. Allerdings waren die Regeln immer klar umrissen und nicht so „variabel“ wie im Moment gerade.
An erster Stelle stehen für uns da die so genannten „Inzidenzwerte“ im Raum. Die offizielle Definition für die Berechnung der „Inzidenzwerte“ lautet:


„Die 7-Tage-Inzidenz beschreibt die Anzahl der neu gemeldeten, mit einem PCR-Test bestätigten Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner in einem Zeitraum von sieben Tagen (das wären rechnerisch 0,1 Prozent der Einwohner, die einen positiven Test hätten). Sie wird folgendermaßen berechnet: Man addiert alle neuen Fälle (= positive Testergebnisse, nicht Erkrankte!) in einer Region über sieben Tage. Man teilt sie durch die Einwohnerzahl und multipliziert den Wert mit 100.000.“


In dieser offiziellen Definition ist leider weder festgelegt, wie groß die zu testende Bevölkerungsgruppe ist, noch ob sie repräsentativ ist, noch ist festgelegt, wie viele Tests vorgenommen werden.

Machen wir spaßeshalber mal eine Modellrechnung und gehen davon aus, dass 1% der Bevölkerung einen positiven PCR-Test haben könnte.
Im Landkreis Wolfenbüttel leben rund 120.000 Einwohner. Wir testen nun innerhalb von sieben Tagen 100 Menschen. 1 Prozent von ihnen ist positiv = 1 Person ist positiv.
„Inzidenzformel“: Positive Tests geteilt durch Einwohnerzahl mal 100.000. Anwendung: 1 / 120.000 x 100.000 = 0,8 Inzidenzwert.
Testen wir nun aber 50% der Menschen (60.000) erhalten wir 600 positive Ergebnisse.
„Inzidenzformel“: 600 / 120.000 x 100.000 = 500 Inzidenzwert, Lockdown! Es hat sich die Zahl der potenziell positiven Menschen (1%) nicht geändert — nur hat die Anzahl der Tests mehr positive Tests generiert.


Wie ihr unschwer seht, könnte daher allein schon eine Zunahme der durchgeführten Tests (auch ohne tatsächlich höhere Infektionszahlen) dazu führen, dass unser Schlangenmachertreffen kurzfristig verboten wird. Mit dieser Unsicherheit kommen wir nicht klar. Alle Arbeit, die für unser Treffen im Vorwege nötig ist, wäre vergebens. Und auch die bis dahin aufgelaufenen Kosten gingen zu unseren Lasten. Wir hoffen auf euer Verständnis, dass wir dieses Risiko als private Veranstalter einfach nicht tragen können.

Sollte sich die Situation bis zum Herbst verbessern, denken wir über ein kleines, minimalistisches Treffen an unseren Hallen nach. Wir werden euch an dieser Stelle rechtzeitig informieren.

Allerdings müssen wir im Auge behalten, dass die Bundesregierung ihre „Bundesnotbremse“, die offiziell am 30. Juni automatisch enden sollte, nun eventuell bis zum 30. September verlängern möchte. Abgestimmt wird darüber am 10. Juni.

Update 13.06.2021: Zack – da ist es dann auch schon passiert. Am 10. Juni haben nun CDU / CSU, SPD sowie Die Grünen mehrheitlich für das fortbestehen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zunächst bis zum 30. September 2021 gestimmt. Nachzulesen ist das auf der Website des deutschen Bundestags.

https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=746

Treffen 2021 – traurig aber wahr

Hinweis: Die blauen Texte sind Original-Textstellen aus den offiziellen Verordnungen und Mitteilungen der entsprechenden Ministerien! Die Hervorhebungen in fetter Schrift habe ich zur besseren Übersicht gemacht.

Niedersachsen

Heute früh, am 07.05.2021, haben wir die neuen Verordnungen zur Corona-Politik in Niedersachsen erhalten, die ab Montag, den 10. Mai 2021 gelten sollen. Die „gelockerten“ Vorschriften gelten bei einer regionalen „Inzidenz“ unter 100. Es gelten ab sofort ausschließlich die Daten des RKI. Mögliche weitere Lockerungen sind frühestens für Ende Mai angedacht. Quelle: https://www.stk.niedersachsen.de/download/168162/Anlage_Lockerungen_Anfang_Mai_2021.pdf

Im folgenden habe ich mal einige, vornehmlich für unsere angepeilten Treffen relevanten Details zusammengetragen. Quelle ist die Presse-Informationsseite der Niedersächsischen Staatskanzlei: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/vorsichtige-schritte-in-richtung-normalitat-200074.htm

Nachtrag 09.05.2021 – Aus mir unbekannten Gründen ist der oben aufgeführte Link nun nicht mehr erreichbar. Eine wesentliche Passage, die meiner Erinnerung nach in der vorherigen Version so nicht vorhanden war, lautet: Ab dem morgigen Sonntag werden durch Bundesrecht Menschen deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt (gilt auch beim Sport). Sie unterliegen auch nicht mehr den in einigen Landkreisen und Kommunen noch geltenden nächtlichen Ausgangssperren. Bereits seit dem 19. April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte und Genesene den Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also keine Tests machen. Hier nun die neue Version des Links: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/anderungen-in-der-niedersachsischen-corona-verordnung-zur-umsetzung-der-ersten-vorsichtigen-lockerungsschritte-200236.html

Beherbergung (auch Campingplätze)

Von nächstem Montag (10.05.2021) an können in allen Regionen in Niedersachsen mit einer mindestens fünf Werktage andauernden Unterschreitung der 100er-Inzidenz Beherbergungsbetriebe wieder öffnen, allerdings in einer Anlaufphase zunächst als Vorsichtsmaßnahme nur für Landeskinder (was offensichtlich bedeutet, dass es in Niedersachsen nur Niedersachsen erlaubt ist, außerhalb ihrer eigenen Wohnung zu übernachten) Notwendig sind ein negativer Test bei der Anreise und weitere Tests mindestens zweimal pro Woche während des Aufenthalts in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus. In Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und auf Campingplätzen ist ein täglicher Test erforderlich. Die Testpflicht entfällt für vollständig geimpfte oder genesene Personen. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gibt es eine Wiederbelegungssperre von einem Tag; Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 Prozent belegt werden. Hotelrestaurants sind zur Versorgung der dort beherbergten Gäste wieder geöffnet.

Selbsttest

Ein daheim durchgeführter Selbsttest gilt NICHT zur Erfüllung der Testpflicht bei Beherbergung, denn bei diesem Testergebnis ist nicht nachvollziehbar, ob es sich tatsächlich um das Ergebnis für die betreffende Person handelt. Wenn der Test aber unter Aufsicht gemacht wird, also beispielsweise direkt auf dem Campingplatz in Anwesenheit der dort beschäftigten Personen, dann ist auch ein Selbsttest zulässig.

Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Testung/covid-19-testung-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-198180.html

Gastronomie drinnen

unverändert geschlossen

Gastronomie draußen

  • NEU: Geöffnet mit Hygienekonzept (insb. Abstände)
  • Sperrstunde 23.00 Uhr
  • Zugang nur mit negativem Testnachweis

Rügen / Mecklenburg-Vorpommern

Darf ich ich derzeit in Mecklenburg-Vorpommern einreisen?

So lautet die Frage im FAQ auf dem „Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern“ https://www.regierung-mv.de/service/Corona-FAQs/Tourismus-und-Reisen/

Als Antwort ist folgendes zu lesen:

Grundsätzlich nicht. Es gelten in Deutschland momentan besondere Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus.

Urlaubsreisen aus anderen Bundesländern und dem Ausland sind derzeit nicht möglich.

Reisen aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern sind deshalb derzeit nur in Ausnahmefällen möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie dennoch einer Test- und/oder Quarantänepflicht unterliegen können, besonders, wenn Sie aus einem ausländischen Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet kommen!

Zulässige Ausnahmen sind:

  • Sie sind vollständig geimpft und ihre letzte Impfung ist 14 Tage her. (ab 05.05.2021)
  • Sie haben ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern oder sind im Amt Neuhaus gemeldet. Sie können sich von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen.
  • Sie reisen aus beruflichen Gründen nach Mecklenburg-Vorpommern.
  • Sie reisen nach Mecklenburg-Vorpommern, um ein Mitglied ihrer Kernfamilie zu besuchen. Als Kernfamilie gelten Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Sie können zusammen mit Ihren im selben Haushalt lebenden Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner, Lebensgefährten und Stiefkindern einreisen.
  • Sie reisen nach Mecklenburg-Vorpommern, damit Ihre Kinder eine Kita oder Schule besuchen können oder um selber eine allgemeinbildende Schule, Berufsschule oder Schule für Erwachsene hier im Land zu besuchen. Sie können sich von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen.
  • Sie sind an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern immatrikuliert. Sie können sich von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen.
  • Sie fahren nach Mecklenburg-Vorpommern, um hier zu heiraten.
  • Sie reisen ein, um getauft zu werden, weil Ihr Kind getauft wird oder weil Sie Taufpate sind.
  • Sie reisen nach Mecklenburg-Vorpommern, um an einer Trauerfeier teilnehmen zu können.
  • Sie reisen aus zwingenden medizinischen Gründen nach Mecklenburg-Vorpommern oder um eine unaufschiebbare Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation antreten zu können.
  • Sie reisen nach Mecklenburg-Vorpommern, um einer rechtlichen oder moralischen Verpflichtung nachzukommen. Eine moralische Verpflichtung kann beispielsweise der Besuch eines alleinstehenden Bewohners eines Pflegeheims sein, der keine Kernfamilie mehr besitzt
  • Sie verfügen über das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern oder sind Inhaber einer entgeltlichen Jahresjagderlaubnis für einen Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern. Jagdgäste, die nur für einen Tag, ein Wochenende oder ein bis zwei Wochen einreisen, dürfen nicht einreisen.
  • Sie wollen nach Mecklenburg-Vorpommern umziehen und können den Umzug nicht aufschieben. Auch die Einreise zum Zwecke der Immobiliensuche ist davon erfasst, wenn Sie nachweislich als Arbeitnehmer nach Mecklenburg-Vorpommern versetzt werden, Sie hier eine neue Arbeit aufnehmen oder hier einen neuen Unternehmenssitz begründen wollen.
  • Sie reisen nur durch die Bundesrepublik Deutschland oder Mecklenburg-Vorpommern durch und verlassen Mecklenburg-Vorpommern auf direktem Weg wieder.
  • Bitte führen Sie geeignete Schriftstücke mit sich, die belegen, dass Sie aus einem dieser Gründe nach Mecklenburg-Vorpommern reisen.

Ein Überblick über die in MV geltenden Corona-Regelungen (ab 24. April 2021) findet sich unter folgendem Link: https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Corona-Regeln.pdf

Erinnerungen an Dedelstorf

Vor nunmehr fast sechs Jahren, im März 2015, betraten wir das letzte mal die ehemalige Richthofen-Kaserne in Dedelstorf, um unsere Hallen zu räumen und besenrein zu übergeben. Gut 15 Jahre lang waren wir dort mit unseren Hanomag Allrad LKW auf dem Gelände „zu Hause“. Wir haben die Fahrzeuge dort ausgebaut, repariert und umgebaut. Wir haben Motoren getauscht, Achsen gewechselt, Kofferaufbauten und Fahrerhäuser umgesetzt. Nicht zuletzt haben wir immer wieder sensationell tolle Oldtimer-Treffen auf dem Gelände abgehalten, gleichgesinnte kennen gelernt und Freundschaften geschlossen.

Bei unserer „Abschlussfeier“ Ende 2014 hatten wir die einzigartige Möglichkeit, alle wesentlichen Gebäude der Kaserne zu begehen. Dass schloss auch die Räume im „Untergrund“ mit ein…..

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Auf der Website Found Places finden sich ebenfalls noch Bilder sowie ein sehr schönes Video der Kaserne.

Dedelstorf from S.t.a.l.k.e.r. on Vimeo.

25 Jahre Schneckenhaustreffen

Ich habe keine Ahnung, ob vor 25 Jahren „alles besser“ war. Anders war es aber ganz sicher. „Wir sind in unserem angstbesetzten Bedürfnis nach Sicherheit und Kontrolle in die Kleinkind-Rolle abgerutscht. Da darf niemand mehr Wanderstöcke benutzen, ohne ein 30-Seiten-Manual zum Erlernen des Nordic Walking zu Rate zu ziehen und den Nordic-Walking-Versicherungsschutz zu kaufen.“ schrieb der Journalist Helmut Scheben in der Schweizer Internet-Zeitung „Infosperber“ . Und so genossen wir alle den Anklang an eine Zeit, als wir uns noch unbeschwert treffen konnten. Die Autos sahen aus wie immer, aber wir waren alle deutlich älter geworden….

Als wir am Freitag Abend Stoltenberg erreichten, war der Platz schon recht voll und wir entdeckten alsbald viele liebe Freunde und Bekannte bzw. deren Autos….

Am Samstag, dem Haupttag der Veranstaltung, haben wir zunächst mit dem „Langen Thomas“ und seinem GruKW einen Ausflug an die Ostsee unternommen. Heino und Thomas sind dann auch tatsächlich baden gegangen, während wir uns, zusammen mit dem „Kleinen Hans“ und Harald dem lockeren Strandleben hin gaben.

Am Abend dann trafen sich alle auf dem Vorplatz vor Olafs Werkstatt, denn diese war – mit Blick auf die Corona-Notstandsverordnungen – vorsorglich gesperrt. Nach einer wirklich schönen Ansprache von Olaf , in der er ein wenig über die vergangenen Jahre erzählte, überreichte ihm Martin – stellvertretend für uns alle – ein „25 Jahre Schneckenhaustreffen“-Schild aus so genanntem Edelrost; ein auch für mich komplett neuer Begriff….

Hernach gab es noch ein Konzert einer, mit einer wirklich schönen Stimme gesegneten Gesangslehrerin bei einem Fass Freibier, dass Simone und Alex von den Schlangenmachern stifteten. Zu guter Letzt präsentierte Hans Sievert diverse selbst produzierte Filme von Islandreisen und Ausflügen rund um den Hanomag.

Gegen Sonntag Mittag löste sich dann die ganze Veranstaltung auf. Alle hoffen nun darauf, dass sich 2021 die derzeit medial befeuerte Dauerpanik legt und Treffen wieder „ganz normal“ stattfinden können.

Hämelerwald

Nachdem nun so gut wie alle Treffen in diesem Jahr ausgefallen sind, haben wir uns mit ein paar Freunden zu einem kleinen, privaten Wochenendtreffen zusammengefunden. Ort der Aktion war ein kleiner, den meisten uns bislang unbekannter Campingplatz im Hämelerwald bei Hannover.

Offizielle Anreise war am Freitag, 21. August. Ohne Navi wäre die Anfahrt deutlich komplizierter gewesen, denn der Ort des Geschehens liegt recht versteckt hinter einem Wohngebiet. Kurz vor der Ankunft musste noch eine Bahnlinie überquert werden, auf der – gefühlt – alle 2,5 Minuten ein Zug fuhr und somit die Schranken pausenlos runter klappten. Geduld war hier angesagt.

Der Campingplatz selber hatte seine besten Tage vermutlich so in den 70ern. Große Teile des Platzes waren seit langem schon nicht mehr in Benutzung. Verlassene Gebäude und etliche stehen gebliebene Wohnwagen sorgen für eine Tschernobil-artige Atmosphäre. Dazu noch ein romantischer See… für uns Oldtimer-Fans also genau das richtige.

Das ganze Areal war vermutlich mal für hunderte Leute ausgelegt und so konnte unsere Gruppe mit rund 40 Personen mittlerweile lang vermisste Freiheiten genießen. Während z.B. in der Büsumer Fußgängerzone sogar im freien (!) Maskenpflicht verordnet (und auch aktiv kontrolliert) wurde, hat hier das einfache Abstand halten völlig genügt.

Wie auf fast jedem Treffen wurden natürlich auch hier die neuesten Erfindungen und Eigenkonstruktionen bewundert; wie z.B. die „Fahrtwindbeaufschlagte Buslüftung“….

….der geniale Ausbau eines Anhängers zum 1-Personen Wohnwagen mit Stehhöhe, Küchenblock und Chemie-Klo….

….oder die Außendusche.

Da sich auch der umliegende Wald herrlich für kleine Ausflüge eignet, haben wir alle die Zeit hier genossen. Einhelliges Fazit: dieser Platz ist ein echter Geheimtipp. Wir kommen ganz sicher wieder!

Unser Dank gilt den Betreibern des Platzes und natürlich Jan und seiner Familie, die das alles organisiert und für uns möglich gemacht haben.

Uns fehlen die Worte

Am 22. Mai 2020 starb unser ehemaliges Schlangenmacher-Mitglied Michael „Mecki“ Weber völlig überraschend. Er wurde nur 52 Jahre alt.

Michael Weber
08.11.1967 – 22.05.2020

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