„Landeskinderregel“ gekippt

In der „Braunschweiger Zeitung“ vom 18.05.2021 ist zu lesen:

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Regelung des Bundeslandes, den Tourismus nach dem Corona-Lockdown zunächst nur für eigene Einwohner zu öffnen, außer Vollzug gesetzt. Ab sofort können damit Touristen von überall her sich für einen Urlaub in Niedersachsen einquartieren, wie das Gericht in einem unanfechtbaren Eilbeschluss am Dienstag entschied.

Quelle: Braunschweiger Zeitung