Natürlich ist es bereits auf diversen anderen Partner-Webseiten erschienen, aber je mehr Seiten darüber berichten, desto mehr Menschen können davon erfahren:
Wer bislang ein nicht zugelassenes Fahrzeug zwecks Probefahrt oder einfach im Rahmen einer Überführung bewegen wollte, konnte auf die so genannten Kurzzeitkennzeichen zurückgreifen. Zwischen 70 und 100 Euro musste man bei der Zulassungsstelle bzw. Versicherung zahlen und erhielt dafür die Schilder mit dem gelben Rand und der eingeprägten maximalen Nutzungsdauer. Einzige Voraussetzung: Das Fahrzeug musste verkehrstauglich sein; TÜV und AU waren nicht vorgeschrieben.Nach einem Beschluss des Bundesrates vom 19. September 2014 sollen KfZ ohne gültige Hauptuntersuchung ab dem 01. Januar 2015 aber NICHT MEHR mit den oben erwähnten Kurzzeitkennzeichen im Straßenverkehr bewegt werden dürfen. Um das, aus Sicht der Bundesregierung „hohe Missbrauchspotenzial bei der Verwendung von Kurzzeitkennzeichen zu minimieren“ sollen Kurzzeitkennzeichen künftig nur noch zugeteilt werden, wenn das damit zu fahrende Fahrzeug der Zulassungsstelle bekannt ist, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) hat und im Fahrzeugschein eingetragen wird. Ohne gültige HU sollen nur noch Fahrten zur Zulassungsbehörde oder einer Untersuchungsstelle erlaubt sein. Fahrten zur Werkstatt wären demnach nur dann zulässig, wenn dort auch gleich die HU stattfände.Der private Kauf und Verkauf von TÜV-fälligen Fahrzeugen wäre damit praktisch unmöglich, da es keine legale Möglichkeit für Probe- geschweige denn Überführungsfahrten mehr gäbe. Dies bedeutet quasi das Ende eines wesentlichen Teils des Gebrauchtwagenhandels von Privatpersonen an Privatpersonen. Kurzum: Fahrzeuge ohne TÜV werden unverkäuflich. Erst recht Fahrzeuge der höheren Gewichtsklassen. Sind PKW zur Not noch mit dem Anhänger zu bewegen, geht bei unseren Fahrzeugen nichts mehr ohne Tieflader. Und wer so ein Ding mal organisieren UND bezahlen musste, ahnt vielleicht, wohin die Reise geht.
Leider sind die Nachrichten über die haarsträubenden Vorgänge um die Kurzzeitkennzeichen recht spät durchgesickert. In den Oldtimerclubs- und Verbänden formiert sich aber gerade der Widerstand und am sinnvollsten scheint hier die Unterzeichnung einer entsprechenden Petition zu sein:
https://www.openpetition.de/petition/online/kurzzeitkennzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-auWenn ich mal eine Prognose wagen darf: ein ähnliches Schicksal wird früher oder später die 07er Nummer und das H-Kennzeichen treffen. Wenn wir uns JETZT nicht bewegen, wann dann?
Leute, schwigt euch auf und unterzeichnet. Es fehlen noch reichlich Unterschriften und die Zeichnungsfrist für die Petition endet am 31.12.2014.
Nachtrag am Freitag, 13. März:
Die Petition wurde zum wiederholten Male verlängert; jetzt bis zum 31.03.2015. Bis zum13. März haben sich gerade einmal 34.443 Menschen in Deutschland zur Unterzeichnung aufraffen können. Es ist zum verzweifeln in diesem Land. Kaum jemand kriegt für irgendetwas seinen Arsch hoch. Alle glauben immer, es gehe sie nichts an, man könne da eh nichts machen oder „das regeln schon die anderen“. Wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen ist, wird wieder lauthals gejammert.